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Bayern

LEADER 2014 – 2020

Unterstützt in der aktuellen Förderperiode Erlebnisangebote und Lehrpfade.

Mit dem EU-Programm LEADER unterstützt Bayern seine ländlichen Regionen auf dem Weg zu einer selbstbestimmten und eigenständigen Entwicklung.

LEADER ist ein bewährtes Instrument zur Förderung innovativer Ideen und Projekte, die maßgeblich zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Prägende Elemente von LEADER sind Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung – ganz nach dem Motto: Bürger gestalten ihre Heimat!

Eine zentrale Rolle bei LEADER spielen die LAGs. Sie sind zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsstrategie in ihrer Region – einschließlich der Auswahl der Projekte, die über LEADER gefördert werden sollen.

Eine Förderung ist möglich für

  • die vorbereitende Unterstützung zur Erstellung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) – (Antragstellung bereits abgeschlossen)
  • Projekte zur Umsetzung der LES einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Hierzu gehören in der aktuellen Förderperiode besonders auch Erlebnisangebote und (Natur-) Lehrpfade
  • gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsprojekte zwischen LAGs
  • das LAG-Management
  • Fördervoraussetzungen
  • Projekt liegt grundsätzlich im Gebiet einer LAG (2015: 68 LAGs in Bayern) 

Lokale Aktionsgruppen in Bayern.

Projekt dient zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG.

Projekt hat im Projektauswahlverfahren der LAG die Mindestpunktzahl erreicht und ist von der LAG befürwortet worden.

Höhe und Art der Förderung

  • produktive Investitionen: Fördersatz 30 %
  • sonstige Projekte: Fördersatz 50 %
  • Kooperationsprojekte: Fördersatz 60 % für gebietsübergreifende und 70 % für transnationale Kooperationen
  • LAG-Management: Fördersatz 50 % (max. 250.000 Euro Zuwendung/LAG)
  • höhere Fördersätze (+ 10 %) für LAGs im "Raum mit besonderem Handlungsbedarf" (gem. jeweils gültigem LEP)
  •  "vorbereitende Unterstützung" max. 10.000 € pro LAG (Festbetrag)
  • Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV nur als De-minimis-Beihilfen (Gewerbe) 

Die LEADER Koordinatoren auf einen Blick.

Förderungen des Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

In Bayern können folgende Institutionen Fördermittel beantragen

  • Vereine
  • Verbände
  • kirchliche Träger
  • kommunale Körperschaften
  • staatlich anerkannte Umweltstationen

Förderfähig sind

  • Sachkosten für Tafeln, Verankerungen, interaktive Elemente sowie Begleitmaßnahmen (ohne Grundstückserwerb und Wegebau), etc.
  • Aufwendungen für die Konzepterstellung, Planung, Gestaltung und Umsetzung von Lehr-, und Erlebnispfaden
  • Aufwendungen für die Entwicklung und Evaluierung umweltpädagogischer Begleitkonzepte
  • PR-Maßnahmen wie Flyer oder Internetauftritte

Fristen und Einreichung von Anträgen

  • Die Abgabefrist für Projektanträge endet immer am 30. November eines Jahres

 

Förderanträge sind unter Verwendung des o.g. Antragsformulars beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat Umweltbildung, Bildung zur Nachhaltigkeit einzureichen.

Ansprechpartner ist Herr Christof Mahler, Tel.: 089 / 9214 - 3223
E-Mail: christof.mahler@stmuv.bayern.de

 

Lesen Sie hier alles Wissenswerte zum Förderantrag

Landschaftspflege- und Naturparkförderung - LNPR

Gefördert werden u.a. Maßnahmen der Besucherlenkung und Umweltbildung, die Anlage von Lehrpfaden und Informationseinrichtungen in Naturparke, sowie die mit der Maßnahme verbundenen organisatorischen Kosten.

Fördersatz
Unter Berücksichtigung des Vorhabens, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, der Finanzierungsbeteiligung Dritter und etwaiger besonderer Erschwernisse, können Zuwendungen bis zu einem Fördersatz von 70 v. H. (in Ausnahmefällen auch höher) gewährt werden. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Gesamtkosten liegt bei 2.500,00 Euro.

Zuwendungsempfänger
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse.

Träger der Naturparke
Landschaftspflegeverbände sowie Vereine oder Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen sowie Eigentümer oder Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke.

Gebietskulisse
Vorrangig werden Maßnahmen in geschützten Gebieten wie z. B. NATURA 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, kartierten Biotopen, auf Flächen des BayernNetzNatur und Standorten bedrohter und gefährdeter Arten, sowie in Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Erholung (Naturparke) gefördert.

Wissenswertes über das Förderprogramm Landschaftspflege und Naturpark LNPR

Die Richtlinien des Projektes zum nachlesen

Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten

Baden-Württemberg

LEADER

Auch im Rahmen des EU-Programms LEADER ist die Förderung von touristischen Vorhaben möglich. LEADER wird in Baden-Württemberg seit Anfang der Neunziger Jahre umgesetzt. In der neuen EU-Förderperiode ab 2014 sollen vor allem nachhaltige Projekte und Prozesse im Zentrum stehen, die die ländlichen Räume Baden-Württembergs zukunftsfähig machen. Dabei soll die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Dafür will die Landesregierung ein möglichst breites Förderangebot im Rahmen von LEADER schaffen. Ziel dabei ist eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen: Hier sollen Antworten auf drängende Herausforderungen, wie den demografischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz, entwickelt und erprobt werden.

Die Einzelheiten der Förderung hier zum nachlesen.

Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert die Landesregierung bauliche Investitionen und investive Vorhaben der Baden-Württembergischen Tourismuskommunen, um den Ausbau einer Modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur voran zu bringen.

Folgende Ziele sollen mit der Förderung von kommunalen Tourismusprojekten für das Reiseland Baden-Württemberg erreicht werden:

Die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit von öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen soll gestärkt werden. Hier sind unter anderem Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum Ausbau der Barrierefreiheit im Sinne eines „Tourismus für alle“ gemeint. Ebenso können kommunale Vorhaben aus dem Bereich des sanften Tourismus wie Rad- und Wanderprojekte gefördert werden. Durch die Maßnahmen soll sich die Qualität, insbesondere auch die Erlebnisqualität öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen verbessern.

Im Einzelnen sind bei Tourismusinfrastruktureinrichtungen folgende Vorhaben förderfähig:

  • Errichtung
  • attraktivitätssteigernde Modernisierungsmaßnahmen
  • die energetische Sanierung und Modernisierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik, insbesondere umfassende Vorhaben zur Verbesserung der Gesamteffizienz, die auf Grundlage einer Energiediagnose empfohlen werden
  • Vorhaben zur effizienten Nutzung von Energie und Wasser
  • sonstige grundlegende Vorhaben zur Substanzerhaltung
  • investive Vorhaben (zum Beispiel Beschilderungen) an touristischen Rad- und Wanderwegen

Förderrichtlinien zum nachlesen

Tourismusinfrastrukturprogramm 2017

Förderung der Naturparke

Die sieben Baden-Württembergischen Naturparke gehören zu den schönsten Regionen Deutschlands. Sie sind Natur- und Kulturlandschaften mit ganz unterschiedlichen Facetten. Tiefe Wälder und lichte Haine, liebliche Streuobstwiesen und kräuterreiche Bergweiden zeichnen sie aus. Sie sind geprägt durch den sensiblen Umgang des Menschen mit der Natur. Den Naturparken kommt damit für den Tourismus eine immense Bedeutung zu.

Die Förderung der Naturparkehier zum Nachlesen

Flurneuordnung
Im Rahmen der Flurneuordnung werden unter anderem der Erhalt der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gefördert. Im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens können beispielsweise Erholungs- und Freizeiteinrichtungen in kleinerem Umfang entstehen, sofern dies im Interesse der Teilnehmergemeinschaft liegt.

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Flurneuordnung

Seit 1984 unterstützt die Stiftung im Rahmen ihrer Stiftungszwecke Projekte auf den Gebieten von Kunst und Kultur, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, sowie Naturschutz und Umweltbildung. Ihre Stiftungszwecke verwirklicht sie vorwiegend in Baden-Württemberg. Nachwuchsförderung als Engagement für die Jugend, Anschubförderung und die Umsetzung vielfältiger örtlicher Initiativen sind der Stiftung ein besonderes Anliegen. Über zahlreiche beispielhafte Förderprojekte appelliert sie an den Gemeinsinn jedes Einzelnen. Seit der Gründung im Jahr 1984 konnten über 9.500 Vorhaben mit insgesamt rund 24 Mio. Euro gefördert werden.

Förderbereich Natur und Umwelt
Die Stiftung beteiligt sich an Projekten zum Schutz von Natur und Umwelt sowie zur Arterhaltung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt. Konkrete Maßnahmen örtlicher Gruppen zählen ebenso dazu wie kleinere wissenschaftliche Forschungsprojekte, unter Einbezug der Gebiete Biologie und Medizin einschließlich Naturheilverfahren. Die Anlage eines Naturteichs kann beispielsweise ebenso unterstützt werden wie Pilotprojekte zur ressourcenschonenden Energiegewinnung. Darüber hinaus steht die Umweltbildung im Fokus der Stiftung, beispielsweise über Maßnahmen, die Kindern und Jugendlichen ökologische Zusammenhänge unmittelbar erfahrbar vor Augen führen. Von der Förderung ausgenommen sind Stipendien, Auslandsaufenthalte und der Ankauf von Grundstücken. Zusätzlich gibt die Stiftung kostenloses Informationsmaterial heraus. Die Publikationen der Reihe „Landschaft pur“ stellen Naturschutzgebiete und Naturlehrpfade in ganz Baden-Württemberg vor. Die Reihe „Naturschutz im Kleinen“ zeigt auf, wie jeder Einzelne zum Naturschutz beitragen kann.

Die Förderung hier zum nachlesen


Antragsweg: Sie möchten bei uns Fördermittel für Ihr Projekt beantragen? Unsere Stiftung befasst sich vor allem mit Bildungsthemen sowie ökologischen und kulturellen Aufgaben.

Fördermittel können ganzjährig formlos beantragt werden. Zusammen mit Ihrer kurzen Projektbeschreibung senden Sie uns bitte eine detaillierte Kalkulation (Einnahmen, Ausgaben, Defizit). Bitte beachten Sie, dass die Beantragung und Zusage von Fördermitteln grundsätzlich vor Projektstart erfolgen muss; unsere Bearbeitungszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen.

Außerdem können nur Projekte und Antragsteller aus dem Fördergebiet Baden-Württemberg gefördert werden.

Der Antragsweg zum genauen nachlesen.

Entsprechende Ansprechpartner helfen Ihnen beim beantragen Ihrer Förderung.

Bundesweit

Allianz Umweltstiftung

Gefördert werden nur Projekte

  • die nicht allein die Natur bzw. die Umwelt im Blick haben, sondern den Menschen und seine Bedürfnissen miteinbeziehen
  • die auf eine nachhaltige Verbesserung der Umwelt abzielen
  • die Umweltaspekte mit sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Anliegen verknüpfen
  • die als Modellprojekt einen Impuls geben und dadurch andere Institutionen zur Fortsetzung oder Nachahmung anregen
  • die Forschung in praktisches Handeln umsetzen und so den Natur- und Umweltschutz weiterentwickeln

Dabei ergreift die Allianz Umweltstiftung auch selbst die Initiative - durch die Festlegung der Förderschwerpunkte und die aktive Mitgestaltung der Vorhaben (operative Stiftungstätigkeit).

Förderbereiche
Um einer Beliebigkeit vorzubeugen und ein eigenes Profil zu entwickeln, hat die Allianz Umweltstiftung folgende Förderbereiche festgeschrieben:

  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Leben in der Stadt
  • Nachhaltige Regionalentwicklung
  • Biodiversität
  • Umweltkommunikation

Hinweise zur Antragstellung
Anträge an die Allianz Umweltstiftung können formlos als Projektskizze eingereicht werden. Diese sollte auf drei bis vier Seiten Angaben über Ziele, Inhalte, Dauer und Kosten des Projektes sowie den oder die Projektpartner enthalten. Auf Grundlage dieser Projektskizze prüft die Stiftung, ob das Vorhaben für eine Unterstützung durch die Allianz Umweltstiftung in Frage kommt. Sollte das Vorhaben für eine Unterstützung in Frage kommen, erarbeitet die Stiftung gemeinsam mit dem Antragsteller einen detaillierten Projektantrag, der dem Stiftungskuratorium zur Entscheidung vorgelegt wird.

Stellen Sie hier Ihren Antrag.

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), unterstützt Vorhaben im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.

 

Förderschwerpunkte sind

  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
  • Sichern von Ökosystemdienstleistungen
  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie

Ziel ist es, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und in einen positiven Trend umzukehren.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland.


Voraussetzungen
An dem Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Das Vorhaben muss grundsätzlich in Deutschland durchgeführt werden. Es muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben nicht der Erfüllung konkreter gesetzlicher Verpflichtungen des Antragstellers dient.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren.

 

 

Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel höchstens 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Der Eigenanteil darf in der Regel 10% nicht unterschreiten.

Antragsverfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das Programmbüro im Projektträger DLR beauftragt. Das Förderverfahren ist zweistufig. 

In der ersten Stufe sind Projektskizzen bei dem beauftragten Projektträger

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Projektträger im DLR
AE 43 – Leben, Natur, Vielfalt
Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Tel. (02 28) 38 21-18 09
Fax (02 28) 38 21-14 40

E-Mail: elisabeth.przibilla@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de

einzureichen.

 

Ein Leitfaden für die Antragstellung ist im Internet erhältlich.

 

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Die fachliche und haushälterische Prüfung der Projektskizzen erfolgt durch das Programmbüro im Einvernehmen mit dem BfN und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des BfN.

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Konstantinstraße 110
53179 Bonn

Tel. (02 28) 84 91-0
Fax (02 28) 84 91-99 99

E-Mail: bundesprogramm@bfn.de
Internet: http://www.bfn.de

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Unsere Informationstafeln gibt es in allen Größen und Varianten. Ob als Rätseltafel oder Klapptafel, mit Möglichkeit zur Selbstkontrolle oder als Minitafel. Die Möglichkeiten sind vielfältig und für jeden Gebrauch ist etwas dabei.

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